Kartellrechtsbekenntnis

Elektrogemeinschaft Niederrhein

„Unternehmen und Organisationen unterliegen weitreichenden Regeln des Kartellrechts. Sie müssen selbst abschätzen, ob sie sich kartellrechtskonform verhalten. Die Elektrogemeinschaft Niederrhein bietet ihren kooperativen Mitgliedern unter Einhaltung des Kartellrechts eine rechtssichere Basis für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Von uns organisierte Veranstaltungen, insbesondere Sitzungen, dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Themen zu behandeln oder Gelegenheit für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Entsprechende Verhaltensweisen werden nicht geduldet.“